Tierschutz

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 Unser Landesverband trägt zusammen mit dem Dachverein MFD BD e.V. natürlich auch eine Verantwortung für den Tierschutz und die Gesunderhaltung unserer Tiere. Aus diesem Grund gibt es hier wichtige Informationen zu diesem Thema beim Meerschweinchen.

Bei folgenden Farbschlägen und Rassen muss mit Komplikationen bei der Verpaarung gerechnet werden. Mitunter ist deren (reinrassige) Zucht nach §11 des Deutschen Tierschutzgesetzes verboten.

Jeder verantwortungsvolle Züchter sollte folgende Merkblätter des MFD BD e.V. verinnerlichen:

 

1.) Dalmatiner & Schimmel - Merkblatt

 

 

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2.) Satin - Merkblatt

 

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3.)  Nacktmeerschweinchen - Merkblatt

 

 

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4.) Merkblatt zu Cuys (Riesenmeerschweinchen)

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Bei hohen Aussentemperaturen kann es beim Meerschweinchen schnell zu einem lebensbedrohlichen Hitzschlag kommen. Deswegen hat unser Verband ein Merkblatt zu diesem Thema verfasst:


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Die Vereinigung für Tierschutz hat ein sehr informatives Merkblatt zur Haltung von Meerschweinchen. Es wurde Ende 2020 nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen  aktualisiert. 


Was ist die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT)?

Die TVT ist ein gemeinnütziger Verein, deren Mitglieder sich deutschlandweit aus rund 1300 Tierärzten sowie etwa 40 Naturwissenschaftler verwandter Disziplinen zusammensetzen. Das gemeinsame Ziel ist der Schutz und die Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren, die in menschlicher Obhut leben. Der Verein hat eine beratende Funktion, unter anderem gegenüber der Öffentlichkeit, Tierhaltern und Veterinärbehörden. 

 

Ich möchte euch einen kurzen Überblick des Inhalts geben.

 

Was beinhaltet das Merkblatt?

Das Merkblatt gilt für Hausmeerschweinchen, die als Heimtiere gehalten werden. Für Cuy gilt es hingegen nicht. 

Dass die kleinen Nager nicht anspruchslos sind, wissen wir ja. Hier wurden wichtige Aspekte der Unterbringung nochmal zu Papier gebracht. Natürlich setzt die Haltung von Meerschweinchen auch ein entsprechendes Wissen voraus.

Tatsächlich unterscheidet sich das Verhalten unserer Hausmeerschweinchen wenig von der Wildtierform, auch wenn sie äußerlich noch so verschieden sein mögen. Da verwundert es nicht, dass sie zum Ausüben ihres ausgeprägten Sozialverhaltens auch entsprechend Platz benötigen. 

 

Die Mindestgröße eines Geheges für zwei bis vier Schweinchen wird mit 2m² Grundfläche angegeben. Für jedes weitere Schweinchen muss die Fläche um mindestens 0,5m² erweitert werden. Eine reine Käfighaltung (gemeint sind Käfige mit Gittern und Unterwanne) ist nicht tiergerecht. Er eignet sich aber   durchaus als Rückzugsort mit der ständigen Möglichkeit diesen zu verlassen z.B. über eine Rampe.

 

Ein strukturiertes Gehege schafft Abwechslung und entspricht dem Bedürfnis des Meerschweinchens, sich auch mal zurückziehen zu können. So sollten eine Schlafhöhle pro Tier, mit wenigstens 2 Ausgängen und ausreichend   Unterschlupfmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch werden zumindest teilweise überdachte Laufstrecken gefordert.  

 

Empfehlungen zur Umsetzung der Innen- und Außenhaltung werden ebenfalls in dem Merkblatt angeführt.

 

Desweiteren gibt die TVT in ihrem Merkblatt  Hinweise zur Pflege, wie etwa die tägliche in Augenscheinnahme z.B. bei der Fütterung. Da Meerschweinchen als Fluchttiere Krankheitssymptome lange kaschieren können (und müssen), empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle des Gewichts, der Krallen und Pfoten, der Schneidezähne, aller Körperöffnungen und des Fells. Futterverweigerung stellt immer einen Notfall dar! 

 

Auch Anweisungen zum richtigen Umgang (z.B. körpernahe Fixierung) werden gegeben. 

 

Unter der Überschrift „weitere Tierschutzaspekte“ wird u.a. darauf eingegangen, weshalb eine Einzelhaltung bei Meerschweinchen grundsätzlich abzulehnen ist, warum eine Vergesellschaftung mit Kaninchen und anderen Kleinnagern nicht tiergerecht ist und was die TVT als Qualzucht ansieht. 

 

Das Merkblatt zur Haltung von Meerschweinchen kann auf der Homepage der TVT unter dem Stichpunkt „Veröffentlichungen“ kostenfrei heruntergeladen werden (Merkblatt Nr. 159) bzw. unter:

 

https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/#c372

 

Eure Franzi

Tierschutzbeauftragte des LV10

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